Die IHK Saarland stellt Carnets aus für Firmen und natürliche Personen, die im Saarland ansässig sind. Sie kann bis zu gewissen Wertgrenzen über Carnetanträge selbst entscheiden. Werden diese Wertgrenzen überschritten, ist eine Kreditentscheidung bei Euler Hermes Deutschland einzuholen. Ein frühzeitiges Beantragen von Carnets ist daher sinnvoll.
Die Industrie- und Handelskammern bzw. der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) sind selbstschuldnerische Bürgen des Carnets A.T.A. Zur Abdeckung des damit verbundenen Risikos wurde mit der Euler Hermes Deutschland Niederlassung der Euler Hermes SA eine Versicherung abgeschlossen; daher auch die Einschaltung und das Mitspracherecht von Euler Hermes beim Carnetverfahren. Mit dem zu entrichtenden Versicherungsentgelt (siehe Anlage 2) ist der Carnet-Inhaber aber nicht gegen die Zahlung von ausländischen Eingangsabgaben versichert, ebenso ist damit nicht die Ware versichert.
Bearbeitungsweg und wichtige Hinweise
- Ausfüllen (maschinenschriftlich oder mit PC) des Carnetantrages sowie des Carnetvordruckes durch den Carnetinhaber. Carnetantrag und grünes Carnetdeckblatt müssen unterschrieben sein (Unterschriftshinterlegung bei IHK).
Die IHK Chemnitz hat eine Ausfüllhilfe erarbeitet, die sie Firmen kostenlos zu Verfügung stellt (s. Downlaods). Die Vorder- und Rückseite der Carnet-Formularblätter zeigen zur besseren Orientierung das eingescannte Originalformular, das jedoch nicht mitgedruckt wird. Beim Carnet-Antrag wird das beiliegende Originalformular nicht mehr verwendet, sondern nur in eingescannter Form mit integrierten Formularfeldern ausgedruckt.
- Beantragung des Carnets im Servicezentrum der IHK Saarland. Nach positiver Überprüfung der Unterlagen wird das Carnet direkt ausgestellt.
- Nach Ausstellung des Carnets durch die IHK müssen das Carnet und die Ware dem zuständigen Binnenzollamt (Ausfuhrzollstelle) zur Vorabfertigung (Nämlichkeitssicherung) vorgelegt werden. Beachten Sie in diesem Zusammenhang die Ausfuhrgenehmigungspflicht (z.B. für bestimmte Computer, Messgeräte usw.).
- Das Carnet ist bei jeder Ein- und Ausreise den zuständigen Zollstellen zur Abfertigung vorzulegen. Lassen Sie sich auf keinen Fall an der Grenze „durchwinken“. Bei fehlendem Wiederausfuhrnachweis entsteht eine Zoll- und Steuerschuld.
Jede Ausfuhr wird auf einem gelben Ausfuhrblatt durch die EU-Grenzzollstelle (Ausgangszollstelle) bestätigt und die Wiedereinfuhr durch die EU-Einfuhrzollstelle.
Bei der Abfertigung an einem Grenz- oder Binnenzollamt des Einfuhrlandes (Einfuhr, Wiederausfuhr oder Transit) sollten die Eintragungen des Zollbeamten überprüft werden, insbesondere auf die korrekte Eintragung der mitgeführten Warenpositionen und mögliche verkürzte Wiederausfuhr- oder Transitfristen. Sollte aus irgendeinem Grund die Wiederausfuhr nicht bestätigt oder eine Transiteröffnung nicht beendet worden sein und wurde zusätzlich auch die Wiedereinfuhr in die EU nicht bestätigt, lassen Sie sich auf einer Wiedergestellungsbescheinigung (Formular erhältlich bei der IHK) von einer deutschen Zollstelle bescheinigen, dass sich die Waren wieder in Deutschland befinden. - Carnets werden nur zu den Dienststunden abgefertigt. Die genauen Dienststunden sind beim jeweiligen Zollamt zu erfragen (unverbindliche Auskünfte zu den Dienstzeiten erhalten Sie bei der IHK).
- Falls Sie ein Land nur durchreisen, müssen in der Regel Transitblätter verwendet werden. Bitte achten Sie darauf, dass sich im Carnet ausreichend Transitblätter befinden und dass die von der ausländischen Zollbehörde festgesetzte Transitfrist eingehalten wird.
- Sprechen Sie die IHK wegen länderspezifischer Besonderheiten an.
- Im Carnet dürfen Änderungen oder Ergänzungen sowie nachträgliches Einfügen von weißen oder gelben Blattpaaren bzw. Transitblättern nur nach Rücksprache und Genehmigung durch die ausstellende IHK vorgenommen werden.
- Geben Sie das Carnet an die IHK zurück, wenn Sie es nicht mehr benötigen, spätestens jedoch direkt nach Ablauf der Gültigkeit. Die IHK bewahrt das Carnet 3 Jahre nach Ablauf der Gültigkeitsdauer auf. Nach Ablauf dieser Zeit kann das Carnet innerhalb von 3 Monaten vom Carnetinhaber zurück gefordert werden.