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Kennzahl: 2003

Der Unionszollkodex kommt – Maßgebliche Änderungen im Überblick

Aufbau des europäischen Zollrechts ab 1. Mai 2016
Der Zollkodex der Europäischen Union (UZK) wurde am 10. Oktober 2013 im Amtsblatt der EU ver­öffentlicht. Am 1. Mai 2016 wird er vollständig in Kraft treten und den seit 1992 gültigen Zollkodex der Gemeinschaften ablösen. Das zum UZK gehörige Durchführungsrecht befindet sich derzeit noch in Beratung bzw. Abstimmung. Hierzu gehören der Delegierte Rechtsakt (Delegated Act/DA) und der Durchführungsrechtsakt (Implementing Act/IA). Weil bereits der UZK Übergangsfristen bis 2020 vorsieht, entsteht des Weiteren ein Übergangsrechtsakt (Transitional Delegated Act/TDA), der regelt, welche Vorschriften in der Übergangszeit bis 2020 gelten. Um eine einschlägige Rechtsgrundlage zu finden, müssen also ab dem 1. Mai 2016 vier Rechtsakte inklusive ihrer Anhänge geprüft werden.

Die DIHK-Arbeitsgruppe Zoll- und Außenwirtschaftsrecht hat die maßgeblichen Änderungen Leitfaden konsolidiert.