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OLG Celle: Keine irreführende Werbung bei Bewerbung eines pflanzlichen Produktes als "Käse-Alternative"

13.11.2019

ln der Bewerbung eines pflanzlichen Produktes als Käse-Alternative liegt keine unzulässige Bezeichnung als „Käse“. Damit wird das Produkt lediglich in eine Beziehung zu dem Milchprodukt Käse gesetzt und dabei hinreichend deutlich zum Ausdruck gebracht, dass es sich eben nicht um Käse, sondern um etwas anderes - nämlich eine Alternative zu Käse - handelt.

OLG Celle, Beschluss vom 6.8.2019-13 U 35/19