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Internetpräsentation IHK Saarland - Partner der Wirtschaft


Kennzahl: 1413

Dienstleistungen im Rahmen der EU-DLR

Der ganz überwiegende Teil der Dienstleistungsbranche und der Handel können von den Leistungen des EA-Saar profitieren. Einbezogen sind etwa Gastronomie, Handwerk, IT-Dienstleistungen, Forschung und Entwicklung, Unternehmensdienstleistungen und technische Dienstleistungen, Beratung und Bauwirtschaft. Die EU-DLR und der saarländische Gesetzgeber haben aber nicht alle Branchen für die Hilfe des Einheitlichen Ansprechpartners geöffnet. Dem Anwendungsbereich unterfallen zum Beispiel:
  • Rechts- und Steuerberater, Architekten, Ingenieure, Buchhalter, Vermessungsingenieure
  • Unternehmensbezogene Dienstleistungen (wie z. B. Unterhaltung von Büroräumen, Managementberatung, Organisation von Veranstaltungen, Beitreibung von Forderungen, Werbung und Personalagenturen)
  • Handel (einschließlich des Einzel- und Großhandels von Gütern und Dienstleistungen)
  • Dienstleistungen im Bereich des Fremdenverkehrs und der Freizeit (z. B. Reisebüros, Hotels, Restaurants, Catering-Services, Sportzentren und Freizeitparks)
  • Dienstleistungen im Baugewerbe, Handwerker, Installation und Wartung von Ausrüstungen
  • Informationsdienstleistungen (wie z. B. Webdesign und -programmierung, Nachrichtenagenturen, Verlagswesen und Computerprogrammierung)
  • Dienstleistungen auf dem Gebiet der Ausbildung und Bildung
  • Miet- (einschließlich der Vermietung von Fahrzeugen) und Leasingdienstleistungen, Immobiliendienstleistungen
  • Zertifizierungs- und Prüfungstätigkeiten
  • Unterstützungsdienste im Haushalt (wie z. B. Reinigungsdienste, private Kinderbetreuung oder Gärtnerdienstleistungen)
Dies gilt unabhängig davon, ob die Dienstleistungen für Unternehmen oder für Verbraucher erbracht werden.