Mit Beginn des Jahres 2016 wurde die bundesweite Beratungsförderung für kleine und mittlere Unternehmen neu ausgerichtet. Das neue Förderprogramm heißt „Förderung unternehmerischen Know-hows" und fasst die bisherigen Programme „Gründercoaching Deutschland", „Runder Tisch" und „Turn Around Beratung" sowie „Förderung unternehmerischen Know-hows durch Unternehmensberatung" zusammen. Die IHK Saarland und saar.is unterstützen ihre Mitgliedsunternehmen bei der Antragstellung als Regionalpartner.
Wer wird gefördert?
Das neue Beratungsförderungsprogramm gibt es in drei Varianten. Es richtet sich an:
- junge Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind (Jungunternehmen)
- Unternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung (Bestandsunternehmern)
- Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden - unabhängig vom Unternehmensalter (Unternehmen in Schwierigkeiten)
Was wird gefördert?
Jungunternehmen und Bestandsunternehmen können mit Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen gefördert werden.
Unternehmen in Schwierigkeiten können eine Förderung für eine
Unternehmenssicherungsberatung zur Wiederherstellung der
wirtschaftlichen Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit erhalten.
Zusätzlich können sie in einer Folgeberatung zu allen wirtschaftlichen,
finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der
Unternehmensführung Zuschüsse zu den Beratungskosten erhalten.
Wie hoch ist die Förderung?
Für
Jungunternehmen :
- maximal werden Beratungskosten von 4.000 Euro gefördert
- Fördersatz 50%, maximaler Zuschuss 2.000 Euro
Für
Bestandsunternehmen:
- maximal werden Beratungskosten von 3.000 Euro gefördert
- Fördersatz 50%, maximaler Zuschuss 1.500 Euro
Für
Unternehmen in Schwierigkeiten:
- maximal werden Beratungskosten von 3.000 Euro gefördert
- Fördersatz 90%, maximaler Zuschuss 2.700 Euro
(Folgeberatung ebenfalls zu den genannten Konditionen)
Antragsteller können jede der drei Varianten bis zur Ausschöpfung der
jeweils maximal förderfähigen Beratungskosten (Bemessungsgrundlage)
nutzen und ggf. auch pro Beratungsschwerpunkt mehrere Anträge auf
Förderung stellen.
Wie wird der Antrag gestellt?
Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten, die
einen Förderzuschuss für eine Unternehmensberatung beantragen möchten,
müssen vor der Antragstellung ein kostenloses Informationsgespräch mit
einem regionalen Ansprechpartner führen.
Zwischen Gespräch und Antragstellung dürfen nicht mehr als drei Monate liegen.
Die Antragstellung erfolgt online über die Antragsplattform des
Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Eine der
eingeschalteten Leitstellen – zum Beispiel die DIHK Service GmbH - prüft
den Antrag und informiert den Antragstellenden über das Ergebnis. Erst
nach Erhalt dieses Informationsschreibens darf mit der Beratung begonnen
und ein Beratungsvertrag unterschrieben werden. Eine rückwirkende
Förderung ist ausgeschlossen.
Wer darf beraten?
Nur selbstständige Berater bzw. Beratungsunternehmen, die ihren
überwiegenden Umsatz (> 50 %) aus ihrer Beratungstätigkeit erzielen.
Sie müssen über die erforderlichen Fähigkeiten verfügen und einen
Qualitätsnachweis erbringen, der die Planung, Durchführung, Überprüfung
und Umsetzung der Arbeits- und Organisationsabläufe aufzeigt. Der
Berater muss eine richtlinienkonforme Durchführung der Beratung
gewährleisten.
Wie erfolgt der Abschluss der Beratung?
Spätestens sechs Monate nach Erhalt des Informationsschreibens muss der
Leitstelle der Verwendungsnachweis (u. a. Beratungsbericht, Kontoauszug
zum Nachweis des Eigenanteils, ggf. Bestätigung IHK-Beratung) über die
Antragsplattform des BAFA eingereicht werden. Der Antragsteller muss im
Rahmen des Förderverfahrens mindestens die Zahlung seines Eigenanteils
nachweisen. Die Leitstelle prüft vorab die vorgelegten Unterlagen und
leitet diese an das BAFA zur Entscheidung weiter. Die Bewilligung und
Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach abschließender Prüfung durch das
BAFA.