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Internetpräsentation IHK Saarland - Partner der Wirtschaft


Kennzahl: 1407

Was ist der „Einheitliche Ansprechpartner“?

Unter dem Motto „Service aus einer Hand“ stehen Existenzgründern und Unternehmern aus Deutschland sowie den europäischen Mitgliedsländern umfangreiche Beratungs-, Informations- und Dienstleistungsangebote bei dem Einheitlichen Ansprechpartner zur Verfügung. Er bietet für Sie im Saarland folgenden Service:

Bereitstellung von Informationen

Dienstleistungserbringer und -empfänger werden schnell und unkompliziert über Verfahren und Formalitäten in Bezug auf die Aufnahme und Ausübung bis hin zur Beendigung einer Dienstleistungstätigkeit, die zuständigen Behörden, den Zugang zu Registern, die möglichen Rechtsbehelfe und die unterstützenden Verbände informiert.

Unterstützung bei der Abwicklung von Verwaltungsverfahren und Formalitäten

Über den EA-Saar werden Verfahren und Formalitäten für die Aufnahme und Ausübung der Dienstleistungstätigkeit bei den zuständigen Behörden abgewickelt, wenn der Dienstleistungserbringer das als Antragsteller wünscht.

Diese beiden Funktionen können von jedermann in Anspruch genommen werden, soweit die Informations- und Verfahrensmittlerdienste vom Geltungsbereich der EU-Dienstleistungsrichtlinie (EU-DLR) erfasst werden und einen Bezug zum Saarland haben.

Europäische Verwaltungszusammenarbeit

Der EA-Saar hat zusätzlich die Funktion des Internal Market Information System (IMI), zu Deutsch „Binnenmarktinformationssystem“, Art. 28 EU-DLR und der Unterrichtung im Rahmen des Vorwarnungsmechanismus, Art. 32 EU-DLR. Bei IMI handelt es sich um eine elektronische Informations- und Kommunikationsplattform, mit der sich die zuständigen Behörden in den 27 Mitgliedstaaten und den drei EFTA-Ländern im Rahmen der europaweiten Verwaltungszusammenarbeit unterstützen, indem sie auf der Basis einer Datenbank mit vorübersetzten Fragen grenzüberschreitende Anfragen beantworten. Die zuständigen Behörden erreichen den EA-Saar in seiner IMI-Funktion unter imi@saarland.ihk.de bzw. imi@hwk-saarland.de.

Im Rahmen des Vorwarnungsmechanismus muss der EA-Saar andere Mitgliedstaaten und die Kommission über Dienstleistungstätigkeiten in Kenntnis setzen, die einen schweren Schaden für die Gesundheit oder Sicherheit von Personen oder für die Umwelt verursachen könnten.