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Kaufvertrag - Haftung für Mängelansprüche
21.02.2018
Der Kaufvertrag ist die in der Praxis am häufigsten vorkommende Vertragsart. Der Verkäufer hat die Verpflichtung, seinen Kunden eine mangelfreie Ware zu verschaffen, der Kunde hat diese zu bezahlen. Soviel zur Theorie. In der Praxis stellen sich immer wieder Fragen, wenn die Ware einen Mangel hat. Hierzu geben wir Ihnen Tipps mit unserem aktualisierten Infoblatt (Kennzahl 63). Eine Veranstaltung zum neuen Kaufrecht bieten wir Ihnen am 05.03.2018, 18.00 - 20.00 Uhr an. Wir bitten Sie, sich bei Interesse diesen Termin zu notieren.