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Neufassung der GoBD
11.09.2019
Das Bundesministerium der Finanzen wird die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) neu fassen. Da weiterer Abstimmungsbedarf besteht, wurde die im Juli auf der Internetseite des BMF veröffentlichte Folgeversion der GoBD wieder entfernt. Daher treten die angedachten Erleichterungen also zunächst noch nicht in Kraft.