Kleinsendungen sind Warenlieferungen in die Schweiz für welche keine Schweizer Einfuhrumsatzsteuer erhoben wird, da der Steuerbetrag ≤ 5 CHF beträgt.
Deutsche Unternehmen, die im Jahr 2018 einen Umsatz von umgerechnet mindestens 100‘000 Franken aus Kleinsendungen erzielt haben und wenn anzunehmen ist, dass auch in den zwölf Monaten ab dem 1. Januar 2019 solche Lieferungen ausgeführt werden, sind ab dem 1. Januar 2019 obligatorisch in der Schweiz steuer¬pflichtig. In Folge dessen muss sich das deutsche Unternehmen im Schweizer MWST-Register eintragen lassen und die Rechnungen an die Schweizer Kunden sind mit Schweizer MWST in Rechnung zu stellen. Einen Fachartikel mit weiteren Detailinformationen und Schaubildern finden Sie auf der
Webseite der Eidgenössischen Steuerverwaltung.