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Internetpräsentation IHK Saarland - Partner der Wirtschaft


Kennzahl: 1756

Versicherungsvermittler und Versicherungsberater

Gebühren für das Versicherungsvermittlergewerbe
a) Erlaubnisverfahren
aa) Erlaubnisverfahren 290,00 €
bb) Erlaubnisbefreiungsverfahren für produktakzessorische Versicherungsvermittlung   
190,00 €
cc) Überprüfung der Erlaubnis- oder -befreiungsvoraussetzungen, Änderung (Statusänderung) oder Ergänzung nach  Erlaubniserteilung oder -befreiung
50,00 €
dd) Wird ein Antrag, der einen Gebührentatbestand nach IV. Ziffer 1 a) auslöst, vor Erlass einer Entscheidung vom Antragsteller zurückgenommen, vermindert sich die anfallende Gebühr um 50 %.
b) Eintragung im Vermittlerregister
aa) Registrierungsverfahren   
aaa)   
Registrierung der Tätigkeit ohne EU/EWR-Staaten
75,00 €
bbb)   
Registrierung der Tätigkeit in EU/EWR-Staaten (pro Staat)
20,00 €
bb) Änderung und Löschung von im Vermittlerregister gespeicherten inländischen Registerdaten (ausgenommen Betriebssitzverlegungen ohne Änderung der Registerbehörde)
30,00 €
cc) Änderung und Löschung von im Vermittlerregister gespeicherten ausländischen Registerdaten
20,00 €
dd) Registrierung, Änderung oder Löschung eines Beschäftigten (pro Person)
30,00 €
ee) Nachweis der Weiterbildungspflicht pro Person
10,00 €
c) Sachkundeprüfung nach VersVermV   
aa) Gesamtprüfung
410,00 €
bb) Schriftliche/praktische Prüfung
205,00 €
cc) Spezifische Sachkundeprüfung im Rahmen der Feststellung der Gleichwertigkeit von ausländischen Befähigungs- und Ausbildungsnachweisen
350,00 €
d) Sonstige Gebührentatbestände
aa) Schriftliche Auskunft aus dem Register nach § 11a Abs. 2 GewO
20,00 €
bb) Rücknahme/Widerruf einer Erlaubnis als Versicherungsvermittler oder -berater oder einer Erlaubnisbefreiung für produktakzessorische Versicherungsvermittler
250,00 €
cc) Anordnung einer Prüfung nach § 15 VersVermV
100,00 €