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Wettbewerbswidrige Bewertungsanfrage per E-Mail
20.09.2017
Auch wenn Kundenzufriedenheitsbefragungen mittlerweile weit verbreitet sind: Die Übersendung einer E-Mail im geschäftlichen Verkehr mit der Bitte um Bewertung im Nachgang zu einer Verkaufsaktion über das Internet ist ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung des Adressaten unzulässig. Sie stellt eine unzumutbare Belästigung im Sinne des § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG dar und ist deshalb zu unterlassen.