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Afrika: Hermes Exportgarantien - Deckungsmöglichkeiten verbessert

18.06.2018

Ab sofort wird der Selbstbehalt für diejenigen afrikanischen Länder abgesenkt, die im Rahmen der G20-Initiative „Compact with Africa“ die Rahmenbedingungen für private Investitionen verbessert haben. Das betrifft ab sofort uneingeschränkt die Côte d’Ivoire und Senegal. Geschäfte mit öffentlichen Bestellern in Äthiopien, Ghana und Ruanda werden grundsätzlich nur abgedeckt, sofern das betroffene Geschäft die Schuldentragfähigkeit dieser Staaten nicht negativ beeinträchtigt. In diesem Fall kann Euler Hermes den regulären Selbstbehalt von 5 % anwenden. Geplant ist, diese Verbesserung schrittweise auch auf andere afrikanische Länder der G20-Initiative „Compact with Africa“ auszuweiten, soweit es die jeweiligen Reformfortschritte zulassen. Die Finanzierung von kleinvolumigen Exportgeschäften („small tickets“) durch Banken ist aufgrund regulatorischer Anforderungen oft verhältnismäßig aufwändig. Als wesentlicher erster Schritt wird zum 1. Juli 2018 das Kernstück der Hermesdeckungen, die sog. Lieferantenkreditdeckung, in einer vereinfachten, standardisierten und digitalen Version zur Verfügung gestellt. Geschäfte mit Auftragswerten bis zu 5 Mio. Euro und Kreditlaufzeiten bis zu 5 Jahren können in Zukunft voll digital beantragt werden. Exporteure können dabei sofort sehen, ob ein Geschäft grundsätzlich deckungsfähig ist, und welche Prämie anfällt. Die Bearbeitungszeiten werden radikal reduziert. Die Antragsgebühr wird in einer Testphase (1 Jahr) komplett entfallen.