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Aktuelle Änderungen im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht zum Jahreswechsel 2017/2018
IHK Saarland, saaris e.V.
Termin:
Donnerstag, 18. Januar 2018, 09:00 - 13:30 Uhr
Veranstaltungsort:
IHK Saarland
Zum Jahreswechsel 2017/2018 steht wieder eine Reihe von Änderungen im Zoll-, Außenwirtschafts-, Umsatz- und Verbrauchsteuer- sowie des präferenziellen Ursprungsrechts an.
Der Umsatzgarant für viele Unternehmen ist und bleibt der Außenhandel. Die wichtigsten Exportpartner waren die USA, Frankreich und Großbritannien – woraus sich für Deutschland mit den anstehenden Brexit Verhandlungen die nächste Herausforderung ergibt. Der innerbetriebliche (Prüf)Aufwand vor und für die Abwicklung eines Außenhandelsgeschäfts nimmt stetig zu - alle Abläufe wollen per Prozessbeschreibung skizziert und danach protokolliert abgearbeitet werden.
Es zeichnet sich ab, dass diese Prozessbeschreibungen, die aufgrund des UZK eine andere Bedeutung erlangt haben, in vielen Fällen nicht vorliegen oder nicht prozess- und rechtsoptimal ausformuliert sind.
Ziel des Seminars:
Die Neuerungen 2018 im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht kennen und anwenden zu lernen.
Zielgruppe:
Zollverantwortliche / Zollbeauftragte; (Zoll-) Sachbearbeiter/-innen Ein- und Ausfuhr; Leiter/in Zoll, Logistik, Einkauf, Verkauf, Materialwirtschaft; Versandleiter, Disponenten; Spediteure und Dienstleister; Berater, Controller
Seminarinhalte
Außenhandel allgemein
Warenursprung und Präferenzen
Einfuhrbestimmungen
Ausländische Zollvorschriften
Merkblätter und Hilfestellungen für die Praxis
Termine:
Der Umsatzgarant für viele Unternehmen ist und bleibt der Außenhandel. Die wichtigsten Exportpartner waren die USA, Frankreich und Großbritannien – woraus sich für Deutschland mit den anstehenden Brexit Verhandlungen die nächste Herausforderung ergibt. Der innerbetriebliche (Prüf)Aufwand vor und für die Abwicklung eines Außenhandelsgeschäfts nimmt stetig zu - alle Abläufe wollen per Prozessbeschreibung skizziert und danach protokolliert abgearbeitet werden.
Es zeichnet sich ab, dass diese Prozessbeschreibungen, die aufgrund des UZK eine andere Bedeutung erlangt haben, in vielen Fällen nicht vorliegen oder nicht prozess- und rechtsoptimal ausformuliert sind.
Ziel des Seminars:
Die Neuerungen 2018 im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht kennen und anwenden zu lernen.
Zielgruppe:
Zollverantwortliche / Zollbeauftragte; (Zoll-) Sachbearbeiter/-innen Ein- und Ausfuhr; Leiter/in Zoll, Logistik, Einkauf, Verkauf, Materialwirtschaft; Versandleiter, Disponenten; Spediteure und Dienstleister; Berater, Controller
Seminarinhalte
Außenhandel allgemein
- KN 2018, Änderungen stat. Warennummern
- Aktuelles Länderverzeichnis für den Außenhandel
- Entwicklungen in der Intrahandelsstatistik
- Neubewertung Bewilligungen
- Erweiterte Notwendigkeit von Sicherheitsleistungen bei besonderen Zollverfahren - Verbindliche Zolltarifauskünfte (vZTA)
- Stand des europäischen Zollrechts (Unionszollkodex - UZK)
- (Zoll) Versandverfahren T1/T2/Carnet T.I.R., Carnet ATA
- Entwicklungen, Merkblätter, Release-Wechsel, Anpassungen an das zukünftige EU-IT-System
Warenursprung und Präferenzen
- Präferenzsystem der EU 2018
- Aktueller Stand des regionalen Übereinkommens über die Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln
- Freihandelsabkommen in Planung – Aussichten
- Langzeit-Lieferantenerklärungen – Handling
- Embargos - Auswirkungen auf das Tagesgeschäft
- Dokumentation der erfolgten Exportkontrollprüfung – Prozessbeschreibung (ICP)
- Entwicklungen in der Exportkontrolle, neue Endverbleibserklärungen
- Neues bei der Dual-Use-VO, Allgemeine Ausfuhrgenehmigungen EU
Einfuhrbestimmungen
Ausländische Zollvorschriften
Merkblätter und Hilfestellungen für die Praxis
Termine:
- Donnerstag, 18. Januar 2018 von 09:00 – 13:30 Uhr
- Donnerstag, 18. Januar 2018 von 14:30 – 19:00 Uhr
- Donnerstag, 01. Februar 2018 von 09:00 – 13:30 Uhr