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Arbeiten in Frankreich: Meldepflichten und arbeitsrechtliche Bestimmungen bei der Mitarbeiterentsendung
Gemeinschaftsveranstaltung
Termin:
Montag, 19. November 2018, 18:00 Uhr
Frankreich bietet saarländischen Unternehmen insbesondere in der Grenzregion ein interessantes Marktpotenzial aufgrund attraktiver wirtschaftlicher Rahmenbedingungen. Die Durchführung von Arbeiten und sonstigen Dienstleistungen in Frankreich setzt allerdings eine intensive Vorbereitung voraus, da einige arbeits- und steuerrechtliche Bedingungen sowie Meldepflichten erfüllt werden müssen. Aufgrund der Komplexität der Materie und häufiger Gesetzesänderungen kommt es in der Praxis immer wieder zu Problemen bei der Umsetzung rechtlicher Vorgaben, die zuweilen sehr kostspielig werden können.
Programm:
Begrüßung
Lisa Herbrand, Bereichsleiterin HWK-Unternehmensberatung
Die Entsendung deutscher Arbeitnehmer nach Frankreich
Katharina Bertram, Außenwirtschafts- und Messeberaterin HWK
Diskussion und Erfahrungsaustausch
Schlusswort
Oliver Groll, IHK-Geschäftsführer International
Umtrunk
In einer gemeinsamen kostenfreien Veranstaltung von Handwerkskammer des Saarlandes, IHK Saarland und enterprise europe network erläutert Katharina Bertram, Außenwirtschafts- und Messeberaterin der Handwerkskammer des Saarlandes die Entsendevorschriften in Frankreich und was speziell zu beachten ist.
Begrüßung
Lisa Herbrand, Bereichsleiterin HWK-Unternehmensberatung
Die Entsendung deutscher Arbeitnehmer nach Frankreich
Katharina Bertram, Außenwirtschafts- und Messeberaterin HWK
Diskussion und Erfahrungsaustausch
Schlusswort
Oliver Groll, IHK-Geschäftsführer International
Umtrunk