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Bürokratieabbau – “Much in, nothing out”

04.05.2015

Die Bürokratielasten steigen weiter – das ist das Fazit des Jahresberichts der Bundesregierung zum Bürokratieabbau. Fast 2.000 neue Vorgaben wurden 2014 erlassen, davon richten sich mehr als die Hälfte an die Wirtschaft. Auf diese Erkenntnis müssen endlich konkrete Taten beim Bürokratieabbau folgen.

Lasten eigentlich noch höher
Nach einem Anstieg von 1,6 Milliarden Euro im Jahr 2013 hat der Erfüllungsaufwand 2014 um weitere 10,3 Milliarden Euro zugenommen, so der Bericht. Wesentliche Verursacher sind der Mindestlohn und die Mietpreisbremse. Viele Belastungen sind dabei noch nicht eingerechnet: Die Hälfte der 191 belastenden Regelungsvorhaben aus 2014 wurden nicht vollständig quantifiziert. Bürokratielasten, die erst nach Inkrafttreten eines Gesetzes entstehen, zum Beispiel die Dokumentationspflichten beim Mindestlohn, werden nicht ansatzweise erfasst. Hinzu kommen bedeutsame, aber nicht quantifizierte EU-rechtliche Vorschriften, z. B. die Allergenkennzeichnung.

Gute Projekte, wenig Konsequenzen
Der Jahresbericht führt zwar viele gute Projekte auf. Sucht man aber nach der Umsetzung, heißt es: Fehlanzeige. Über Projektberichte, Prüfung von Handlungsfeldern und Pilotphasen geht es nicht hinaus. Auch die Chancen von E-Government werden weder von der Bundesregierung weder systematisch betrachtet noch hinreichend genutzt, obwohl die digitale Kommunikation zwischen Unternehmen und Verwaltung erhebliche Kosten einsparen könnte. Selbst in die 21 Eckpunkte der Bundesregierung zum Bürokratieabbau – das Grundlagenpapier für den Kampf gegen Bürokratie-Windmühlen aus dem November 2014 – haben es kürzere Aufbewahrungsfristen von Steuerunterlagen, einfache Abschreibungsregeln oder Entlastungen bei der Steueranmeldung nicht geschafft – Erleichterungen, die Unternehmen sich seit Langem wünschen. Lediglich vier Maßnahmen wurden im März 2015 mit dem Bürokratieentlastungsgesetz umgesetzt – Entlastungswirkung gerade einmal 700 Millionen Euro. Und „One in, one out“, also die Pflicht der Ministerien zur Kompensation von neuer Bürokratie, greift erst Mitte 2015 und enthält zahlreiche Ausnahmen für „politisch gewollte Maßnahmen“. Der Verdacht drängt sich auf, dass „One in, one out“ eine Alibiveranstaltung ist.

Abbau statt Bremse!

Die Belastung mit sogenannten Informationskosten, die der Wirtschaft aus Melde- und Berichtspflichten erwachsen, ist laut Bericht 2014 zwar um 80 Millionen Euro zurückgegangen. Angesichts der Gesamtbelastung durch Informationspflichten von 42 Milliarden Euro sind das aber gerade einmal 0,2 Prozent. Wirklicher Bürokratieabbau sieht anders aus. Der Schwung der Bundesregierung beim Abbau der Informationskosten zwischen 2007 und 2012 in Höhe von 12 Milliarden Euro ist dahin. In anderen Ländern hat man solch einen Abbauschritt mehrfach gemacht. In Deutschland redet die Politik dagegen nicht mehr über Bürokratieabbau, sondern nur noch über das Bremsen des Bürokratie-Anstiegs.

„Much in, nothing out“
Ansatzpunkte für konkrete Entlastungen gibt es viele, neben der Mindestlohndokumentation etwa die Verkürzung der Aufbewahrungsfristen, die Anhebung der Grenze für die Abschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter, der Verzicht auf die monatliche Umsatzsteuervoranmeldung für Existenzgründer oder das Formular für die Einnahme-Überschuss-Rechnung, um nur einige zu nennen. Statt eines Abbaus oder Stopps von Belastungen setzt die Bundesregierung jedoch auch 2015 auf neue Regulierungen, die ihren Ursprung im Koalitionsvertrag haben. Dazu gehören z. B. die Elektroschrottentsorgung, die Frauenquote, das Entgeltgleichheitsgesetz und die Regulierung bei Zeitarbeit und Werkverträgen. Die „One in, one out“-Regel wird so aktuell zu “Much in, nothing out".

Ansprechpartnerin: Dr. Ulrike Beland, DIHK Berlin, Telefon 030 20308-1503