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Bürokratielast bei Produktverantwortung für Elektrogeräte begrenzen

Thema der Woche

23.04.2015

Das Bundeskabinett hat am 11. März 2015 der Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes zugestimmt, mit der eine EU-Richtlinie umgesetzt wird. Ziel ist es, mehr Rechtssicherheit zu schaffen und das Gesetz im Sinne der Ressourcenschonung weiterzuentwickeln. Doch tatsächlich werden die betroffenen Unternehmen dadurch vor allem mit über einer Milliarde Euro Bürokratiekosten zusätzlich belastet – und das, kurz nachdem die Bundesregierung ihren neuen Grundsatz „One in, one out“ zum Bürokratieabbau verkündet hat.

Bewährte Produktverantwortung
Seit 2005 sind Hersteller und Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten verpflichtet, ihre verkauften Altgeräte zurückzunehmen und im Rahmen einer Arbeitsteilung mit den Kommunen zu entsorgen. Die Kommunen übernehmen die Abholung der Geräte bei den privaten Haushalten und stellen sie den Herstellern zur Verfügung. Die Hersteller sorgen dann auf eigene Kosten für die Entsorgung der Altgeräte. Koordiniert wird dies über die von den Herstellern organisierte und staatlich beliehene „stiftung elektro-altgeräte register“ (ear).

Sehr hohe Bürokratiekosten …
Mit der geplanten Neuregelung kommen auf die 12.600 betroffenen Unternehmen ca. 25 neue bzw. erweiterte Berichts- und Erfüllungspflichten zu – sie sind teilweise bereits mit der EU-Richtlinie vorgegeben. Dazu zählen z. B. die Durchführung einer Funktionsprüfung, Nachweise beim Export gebrauchter Geräte sowie die Anzeige von Rücknahmestellen und die Verlaufsmeldungen der Vertreiber an die Stiftung ear. Der laufende jährliche Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft steigt dadurch um mindestens 97 Millionen Euro.

Komplizierter und teurer wird es aber vor allem durch die bereits in der EU-Richtlinie vorgeschriebene stufenweise Änderung des gesetzlichen Anwendungsbereiches: Bis zum 14. August 2018 fallen alle elektrischen und elektronischen Geräte unter das Gesetz, die in den aktuell zehn Gerätekategorien aufgelistet sind. Ab dem 15. August 2018 sind alle Geräte betroffen, es sei denn, sie werden gesetzlich ausgeschlossen. Statt zehn gibt es dann nur noch sechs Gerätekategorien. Insgesamt wird die Wirtschaft dadurch bis 2018 mit ca. einer Milliarde Euro belastet.

… und keine KMU-Entlastung!
Jeder Hersteller oder Händler, der elektrische und elektronische Geräte in Verkehr bringt, muss diese umfangreichen Pflichten erfüllen. Selbst, wenn er nur ein einziges Teil verkauft, muss er dieses Gerät bei der Stiftung ear registrieren, dafür eine insolvenzsichere Finanzgarantie erbringen und die Entsorgung bei den Kommunen organisieren. Der DIHK hält eine Kleinmengenregelung für überfällig, um kleine und mittlere Unternehmen zu entlasten.

Neue Pflichten für den Handel
Ab einer Verkaufsfläche von 400 m² muss der Händler kleine Altgeräte, die nicht größer als 25 cm sind, kostenlos zurücknehmen und entsorgen, unabhängig davon, ob ein neues Gerät gekauft wird. Ebenfalls ab dieser Verkaufsfläche müssen größere Altgeräte – unabhängig von deren Größe – kostenlos zurückgenommen werden, wenn der Kunde gleichzeitig ein neues Gerät der gleichen Geräteart und -funktion kauft.

Auch auf den Internethandel kommen neue Belastungen zu. Er muss – ebenso wie der stationäre Handel – in jedem EU-Land, in dem er seine Produkte in Verkehr bringt, eine Niederlassung haben oder einen Bevollmächtigten bestellen, der dort alle Rücknahme- und Entsorgungspflichten übernimmt. Insofern muss der Internethandel seine Vertriebs- und Kostenstruktur überdenken.

Hausaufgaben für die Politik
Im weiteren Verfahren im Bundesrat und Bundestag müssen aus Sicht des DIHK alle Berichts- und Erfüllungspflichten gestrichen werden, soweit diese eine 1:1-Umsetzung der EU-Richtlinie überschreiten und das bestehende deutsche System nicht gefährdet wird. Unverzichtbar ist eine Kleinmengenregelung. Zudem sollte die EU-Kommission eine Entbürokratisierungs-Novelle rasch auf den Weg bringen.

Ansprechpartner: Dr. Armin Rockholz, DIHK Berlin, Telefon 030 20308-2212