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Crowdinvesting: Wachstumsdynamik erhalten

Thema der Woche

04.09.2014

Wachstum braucht Innovation. Die Entwicklung neuer Produkte ist aber finanziell risikoreich. Da ist es oft schwer, Geldgeber zu finden. Die Digitalisierung hat hier einen ganz neuen Weg eröffnet: das Crowdfunding (Schwarmfinanzierung). Hier zahlen viele einzelne Anleger jeweils relativ kleine Beträge über das Internet ein. Am Anfang ging es dabei etwa um die Unterstützung von Kunstprojekten. Aber immer häufiger wird dieses Prinzip auch verwendet, um Gründung und Wachstum junger Unternehmen zu finanzieren – man spricht dann von Crowdinvesting. 2013 wurde auf diesem Weg in Deutschland schon mehr als dreimal so viel Geld eingesammelt wie 2012. Doch die Dynamik des Crowdinvesting in Deutschland könnte gebremst werden.

Kleinanlegerschutzgesetz bedroht Crowdinvesting in Deutschland
Die Regierung hat ein neues Gesetz zum Kleinanlegerschutz vorgelegt. Darin werden die Dokumentationspflichten für Vermögensanlagen massiv ausgeweitet. Was für große Anbieter klassischer Anlageformen kaum ein Problem ist, führt aber bei relativ kleinen Beträgen in jungen Unternehmen schnell zu unverhältnismäßig hohen Kosten.

Anleger differenziert behandeln

Immerhin versucht der Gesetzentwurf, Crowdinvesting von der teuersten Dokumentationspflicht, der Erstellung eines sogenannten Vermögensanlagen-Prospekts, auszunehmen. Es soll befreit bleiben, wenn insgesamt höchstens 1 Million Euro und pro Anleger maximal 10.000 Euro eingesammelt werden – der richtige Ansatz. Der Rahmen muss aber noch deutlich praxisgerechter gestaltet werden. So teilen sich die Investoren beim Crowdinvesting oft in zwei Gruppen: Einige wenige investieren relativ viel Geld, und viele Anleger investieren kleinere Summen. Davon profitieren beide: Die große Zahl der Anleger verbessert die Entscheidungsqualität und bündelt Geld, und die wenigen größeren Anleger können mehr Aufwand für die Analyse des Geschäftsmodells aufbringen. Deshalb sollten vermögende Anleger und Unternehmen, für die der Verlust beherrschbar wäre, auch höhere Beträge als 10.000 Euro investieren können, ohne dass automatisch ein teurer Prospekt erstellt werden muss. Auch die Gesamtgrenze von einer Million Euro sollte überdacht werden. Andere europäische Länder – etwa Schweden und Großbritannien – setzen sie mit 2,5 bzw. 5 Millionen Euro deutlich höher an.

Digitalisierung ernst nehmen
Probleme ergeben sich zudem daraus, dass der Gesetzentwurf die Digitalisierung von Wirtschaft und Kommunikation kaum zur Kenntnis nimmt – im Widerspruch zur Digitalen Agenda der Bundesregierung. Wer mehr als 250 Euro investiert, soll das Vermögensanlagen-Informationsblatt zwingend ausdrucken, per Hand unterschreiben und per Post zurücksenden müssen. Das verursacht für die Anleger zusätzlichen Aufwand und schafft keinen Nutzen. Hier sollten unbedingt auch alternative, elektronische Wege der Bestätigung zugelassen werden.

Soziale Medien miteinbeziehen
Künftig soll die Werbung für Vermögensanlagen auch beim Crowdinvesting nur noch in Medien möglich sein, die schwerpunktmäßig der Darstellung wirtschaftlicher Sachverhalte dienen. Was bedeutet das in Bezug auf Facebook, Google und Twitter? Und wie soll ein innovatives IT-Start-up bei seiner Schwarmfinanzierung auf sich aufmerksam machen, wenn es die Kanäle nicht benutzen darf, die für seine Zielgruppe völlig selbstverständlich die zentralen Kommunikationsmedien darstellen? Eine solche Werbebeschränkung darf nicht kommen – denn ohne diese Werbemöglichkeit kann die Zielgruppe nicht erreicht werden. Für das noch junge Crowdinvesting könnte so ein schnelles Ende kommen, noch bevor die Investitionsform sich hierzulande überhaupt richtig etabliert hat – und entsprechende Geschäftsmodelle würden andernorts verwirklicht.

Ansprechpartner: Dr. Tim Gemkow, DIHK Berlin, Telefon 030 20308-1507