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Internetpräsentation IHK Saarland - Partner der Wirtschaft


Veranstaltung

Kennzahl: 15.14329

Direktionsrecht des Arbeitgebers: Was darf ich als Chef anordnen?

IHK Saarland

Termin:
Dienstag, 05. Februar 2019, 18:00 - 20:00 Uhr
Veranstaltungsort:
IHK Saarland
Raum:
1
Jeder Arbeitsvertrag regelt die Grundlagen des Arbeitsverhältnisses wie etwa die zu erbringende Arbeitsleistung, den Umfang der Arbeitszeit, den zu zahlende Lohn oder den Urlaubsanspruch. Daneben gibt es eine Fülle von Einzelheiten, die nicht zu Papier gebracht und vom Arbeitgeber im Rahmen seines Weisungsrechts geregelt werden.

Herr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Eric Schulien, Rechtsanwaltskanzlei Eric Schulien GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft, Saarbrücken, zeigt auf, was der Arbeitgeber anordnen kann. Von der Festlegung der Arbeitsleistung, der Versetzung an einen anderen Arbeitsplatz, der Anordnung von Überstunden - das Weisungsrecht konkretisiert immer die bereits arbeitsvertraglich festgelegten Pflichten. Denn: Ein Mitarbeiter muss nur berechtigte Anweisungen ausführen. Deren Nichtbeachtung zieht für ihn erhebliche arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich. Diese reichen von der Abmahnung bis hin zur Kündigung seines Arbeitsverhältnisses. Wichtig also für jeden Arbeitgeber zu wissen, was er anordnen darf - und was nicht.

Wir laden Sie recht herzlich zu unserer unentgeltlichen Veranstaltung ein und freuen uns auf Ihr Kommen.