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Kennzahl: 17.13283

EA-Saar: Gründen im Handwerk - Teil 4

10.05.2017

Grundsätzlich kann jedes handwerkliche Gewerbe auch im Reisegewerbe gegründet und auch ausgeübt werden. Dann greift nicht die Handwerksordnung ein, weil diese nur für ein stehendes Gewerbe gilt. Kein Reisegewebe darf betrieben werden für die gesund-heitshandwerklichen Tätigkeiten Aber: Von einem Reisegewerbe kann nur dann ausge-gangen werden, wenn der Gewerbetreibende seine Aufträge direkt durch das Aufsuchen des Kunden erhält. Er darf also nicht im Vorfeld Termine vereinbaren, im Vorfeld Waren bestellen oder Dienstleistungen außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung anbieten. Auch die Verwendung von Werbeflyern mit entsprechenden Kontaktdaten ist im Rahmen eines Reisegewerbes unzulässig. Vor diesem Hintergrund findet diese Gründungsform kaum Anwendung.


Der Einheitliche Ansprechpartner (EA):
Der Einheitliche Ansprechpartner für das Saarland (EA-Saar) informiert und berät Unternehmen über Anmeldungen, behördliche Bescheinigungen und Genehmigungen. Er leitet zudem die entsprechenden Anträge an die jeweils zuständige Behörde weiter und koordiniert das Verfahren. Kontakt: mail@ea-saar.saarland.de