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EA-Saar für Gastronomen
28.06.2017
Für saarländische Gastronomen und
solche, die im Saarland einen Gastronomiebetrieb eröffnen wollen, hält der
EA-Saar eine spezielle Dienstleistung bereit. Er kann deren Gewerbeanzeigen
entgegennehmen und zusätzlich bei Alkoholausschank auch die Unterlagen für die
Zulässigkeitsprüfung der Gastwirte an die zuständige Kommune weiterleiten. Ist
ein dauernder Gaststättenbetrieb geplant, so muss die Gewerbeanzeige spätestens
vier Wochen vor Inbetriebnahme erfolgen. Rechtsgrundlage hierfür ist das Saarländische
Gaststättengesetz. Weitere Informationen zum EA für Gastronomen finden Sie auf
der Homepage der IHK Saarland unter www.saarland.ihk.de,
Kennzahl 1638.
Der Einheitliche Ansprechpartner (EA):
Der Einheitliche Ansprechpartner für das Saarland (EA-Saar) informiert und berät Unternehmen über Anmeldungen, behördliche Bescheinigungen und Genehmigungen. Er leitet zudem die entsprechenden Anträge an die jeweils zuständige Behörde weiter und koordiniert das Verfahren. Kontakt: mail@ea-saar.saarland.de