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Aktuelles

Kennzahl: 17.14241

E-Rechnung

21.11.2018

Zum 27. November 2018 tritt das E-Rechnungsgesetz für alle Bundesministerien und Verfassungsorgane in Kraft. Die Umsetzung auf untergeordneten Verwaltungsebenen ist zeitnah zu erwarten. Was sich zunächst nur wie eine bürokratische Neuerung für die öffentliche Verwaltung anhört, ist auch für viele Unternehmen sämtlicher Größenklassen wichtig. Denn demnach darf der Aussteller einer elektronischen Rechnung künftig erwarten, dass diese von der öffentlichen Verwaltung (bzw. den sonstigen im Gesetz genannten Auftraggebern) nur akzeptiert wird, wenn seine Rechnung sämtliche relevante Daten zumindest auch in strukturierter Form vorhält.