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Erstellung von Exportpapieren für EU und Drittländer
IHK Saarland, saaris e.V.
Termin:
Montag, 03. Dezember 2018, 09:00 - 16:30 Uhr
Die Export- und Zollabwicklung von grenzüberschreitenden Warengeschäften unterliegt permanenten Änderungen und sowohl „Anfänger“ als auch „Fortgeschrittene“ müssen die aktuellen Vorschriften kennen und anwenden. Auch zum Jahreswechsel 2017/ 2018 gibt es verschiedene Änderungen und Anpassungen. Die Seminarunterlagen enthalten zahlreiche Ausfüllhilfen und Checklisten, z. B. zu den neuen Lieferantenerklärungen nach Unionszollkodex etc.
Inhalte:
Mitarbeiter/ -innen mit Vorkenntnissen im Exportgeschäft und alle die in der Exportabwicklung noch sicherer werden wollen.
Inhalte:
- Europäische Union/ Drittländer
- Voraussetzungen einer steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung
- Prüfung USt.-Id.-Nr.
- Gelangensbestätigung und Co.
- EFTA/ EWR/ Zollunion mit der Türkei
- Verzollung/ Gemeinschaftsware/ Drittlandsware
- Einreihung von Waren in den Zolltarif
- Ausfuhrverfahren ATLAS und Codierungen
- Einstufige und zweistufige Ausfuhranmeldung
- Ausfuhrkontrolle
- Zolltechnische Behandlung von Rückwaren
- Handelsrechnung, Proforma-Rechnung
- Nichtpräferenzieller Ursprung: Ursprungszeugnis nach UZK
- Präferenzieller Ursprung: EUR.1 und Ursprungserklärung, neue Präferenzländer zum Jahreswechsel
Mitarbeiter/ -innen mit Vorkenntnissen im Exportgeschäft und alle die in der Exportabwicklung noch sicherer werden wollen.