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Frankreich - Änderungen bei den Entsendeformalitäten
01.07.2019
Am 4. Juni 2019 wurde in Frankreich ein Erlass verabschiedet, der einige Bestimmungen bezüglich der Entsendung von Arbeitnehmern modifiziert und lockert. Der Erlass enthält leider nicht die lang erwartete Vereinfachung der Regeln.
Dazu gehört zum Beispiel die Befreiung von der Verpflichtung zur vorherigen Entsendeerklärung und zur Bestellung eines Vertreters für einen sehr begrenzten Anwendungsbereich, Änderungen bei der Sorgfaltspflicht des Auftraggebers sowie die Festsetzung einer Frist für die Übermittlung von Dokumenten bei einer Kontrolle. Die Einzelheiten können Sie beigefügtem Informationsblatt entnehmen.
Die IHK Südlicher Oberrhein führt derzeit eine Umfrage zur „Entsendung nach Frankreich“ durch. Wir haben von den Erleichterungen mehr Vorteile für die Wirtschaft erwartet, deshalb haben wir die Umfrage nun bis 14. Juli 2019 verlängert. Wir brauchen ein Stimmungsbild der deutschen Wirtschaft für weitere Verhandlungen mit den französischen Behörden.
Dazu gehört zum Beispiel die Befreiung von der Verpflichtung zur vorherigen Entsendeerklärung und zur Bestellung eines Vertreters für einen sehr begrenzten Anwendungsbereich, Änderungen bei der Sorgfaltspflicht des Auftraggebers sowie die Festsetzung einer Frist für die Übermittlung von Dokumenten bei einer Kontrolle. Die Einzelheiten können Sie beigefügtem Informationsblatt entnehmen.
Die IHK Südlicher Oberrhein führt derzeit eine Umfrage zur „Entsendung nach Frankreich“ durch. Wir haben von den Erleichterungen mehr Vorteile für die Wirtschaft erwartet, deshalb haben wir die Umfrage nun bis 14. Juli 2019 verlängert. Wir brauchen ein Stimmungsbild der deutschen Wirtschaft für weitere Verhandlungen mit den französischen Behörden.