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Gründung für Migranten
08.10.2014
Bevor ein Gründer mit seinem Gründungsvorhaben beginnt,
sollte er sich informieren, ob er in Deutschland arbeiten und einwandern kann.
Wichtige Hinweise zu dem Aufenthalts- und Ausländerrecht bietet unser
Informationsportal „Gründen in Deutschland“, das unter der Kennzahl 1812
umfassende Informationen zum Einreise- und Aufenthaltsrecht sowie dem
Gewerberecht gibt.