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Aktuelles

Kennzahl: 17.10748

Gründung für Migranten

08.10.2014

Bevor ein Gründer mit seinem Gründungsvorhaben beginnt, sollte er sich informieren, ob er in Deutschland arbeiten und einwandern kann. Wichtige Hinweise zu dem Aufenthalts- und Ausländerrecht bietet unser Informationsportal „Gründen in Deutschland“, das unter der Kennzahl 1812 umfassende Informationen zum Einreise- und Aufenthaltsrecht sowie dem Gewerberecht gibt.