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IHK Saarland: Unternehmen nicht mit zusätzlicher Bürokratie belasten – Abmahnindustrie stoppen!
EU-Datenschutzgrundverordnung tritt in Kraft
24.05.2018
Die IHK Saarland appelliert an die Politik, bei der Umsetzung und Kontrolle der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) die Belastungen für Unternehmen auf ein Minimum zu beschränken. Die Verordnung stelle insbesondere kleine und mittlere Unternehmen vor große Herausforderungen. „Denn sie sind gerade dabei, ihre Geschäftsmodelle zu digitalisieren, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Vor diesem Hintergrund dürfen sich die Gesetzesvorschriften etwa zu Zugriffsrechten, Einwilligungen und Löschkonzepten nicht zu einem Bremsklotz ihrer Aktivitäten entwickeln. Bürokratische Auswüchse des Gesetzes sind deshalb schnellstmöglich einzudämmen. Zudem appellieren wir an die Politik, dass sie der so genannten ‚Abmahnindustrie‘ einen Riegel vorschiebt, um den Unternehmen so die Angst vor drohenden Bußgeldern zu nehmen“, so IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Heino Klingen. Nach wie vor, so die stellvertretende Hauptgeschäftsführerin Heike Cloß, bestehe ein erhebliches Informationsbedürfnis der Unternehmen, was sich durch eine konstant hohe Nachfrage nach den angebotenen Informationsformaten der IHK zeigt.
Die IHK steht ihren Mitgliedsunternehmen mit Rat und Tat zur Seite. Neben Informationsveranstaltungen und persönlichen Beratungsgesprächen informiert sie auch mit ihrer Newsletter-Serie Datenschutz über Regelungen und Auswirkungen auf die betriebliche Praxis. Er kann unter www.saarland.ihk.de abonniert werden, wo auch weitere umfangreiche Informationen zur neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung abgerufen werden können.
Die IHK steht ihren Mitgliedsunternehmen mit Rat und Tat zur Seite. Neben Informationsveranstaltungen und persönlichen Beratungsgesprächen informiert sie auch mit ihrer Newsletter-Serie Datenschutz über Regelungen und Auswirkungen auf die betriebliche Praxis. Er kann unter www.saarland.ihk.de abonniert werden, wo auch weitere umfangreiche Informationen zur neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung abgerufen werden können.