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Kleine Unternehmen beim Kreditzugang nicht benachteiligen!

Thema der Woche

18.06.2015

Bankenaufsicht entwickelt nächste Großreform
Noch sind viele Neuerungen von Basel III nicht vollständig in Kraft, da plant der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht bereits die nächsten grundlegenden Änderungen bei der Kreditvergabe. Die Berechnung der Eigenkapitalunterlegung verschiedener Bankgeschäfte wird grundsätzlich verändert. Schon gibt es konkrete Vorschläge für eine Überarbeitung des Kreditrisiko-Standardansatzes (KSA), ein zentrales Element des Baseler Regelwerks. Gerade kleinere und mittelgroße Banken setzen auf diese Methode; in Zukunft werden auch Großbanken sie wohl parallel zu ihren eigenen Risikomodellen mit anwenden müssen.

Eigenkapitalbedarf würde weiter steigen, …
Die Ziele des Baseler Ausschusses klingen überzeugend: Die Kapitalanforderungen sollen insgesamt nicht steigen, aber präziser dem tatsächlichen Risiko verschiedener Geschäfte folgen. Doch leider können die vorliegenden Vorschläge dieses Versprechen nicht einlösen, denn einer großen Anzahl von Verschärfungen bei den Risikogewichten stehen kaum Erleichterungen gegenüber. Für viele Banken würde die Eigenkapitalunterlegung dadurch noch einmal deutlich steigen – einige Institute rechnen mit einer Zunahme von mehr als 30 Prozent.

… Kleinunternehmen wären überproportional benachteiligt
Besonders betroffen wären klassische Unternehmenskredite an kleine und mittlere Unternehmen. Für diese Betriebe soll die Risikoeinstufung in Zukunft nach einem Raster ermittelt werden, das nur vom Umsatz und der bisherigen Verschuldung (Verschuldungsgrad) abhängt. Der Entwurf aus Basel unterstellt pauschal, dass ein Unternehmen umso riskanter ist, je geringer sein Umsatz ausfällt. Das wird aber der Vielfalt der Unternehmen keinesfalls gerecht und stellt deshalb kein überzeugendes Risikomaß dar. Der Verschuldungsgrad ist an sich besser geeignet. Nutzt man ihn aber so pauschal, vergleicht man rasch Äpfel mit Birnen. Unterschiedliche Branchen sind nämlich durch ganz spezifischen Kapitaleinsatz gekennzeichnet (und damit durch unterschiedlich hohe Kreditaufnahme). Zumindest müsste hier zwischen Sektoren unterschieden werden (Industriebetrieb, Handelsunternehmen, Dienstleister u. ä.).

Das Ziel besserer Risikomessung wird nicht erreicht
Auch aus der Perspektive der Banken ergibt sich ein kritisches Fazit für den Entwurf von Basel IV: Für den Aufseher sollte nicht das Risiko eines einzelnen Kredits im Mittelpunkt stehen, sondern das Risiko des Kreditportfolios einer Bank insgesamt. Wer viele kleinere Kredite an mittelständische Unternehmen vergibt, streut das Risiko der Bank besser. Bisher wurde dieser Effekt zumindest teilweise dadurch abgebildet, dass derartige Kredite typischerweise der günstigeren Risikoklasse „Retail“ zugeordnet werden konnten – aber unklare Formulierungen im Entwurf werfen große Fragezeichen auf, ob das auch zukünftig durchgehend so möglich wäre. Dabei ist eine Diversifikation für das tatsächliche Risiko von großer Bedeutung und sollte unbedingt beachtet werden. Noch zusätzlich wird den Banken die Geschäftssteuerung dadurch erschwert, dass sie selbst ungenutzte Kreditlinien, die eine Bank jederzeit kündigen kann, mit Eigenkapital unterlegen müssen. Und massive Verschärfungen im Baseler Entwurf bei Spezial- und Immobilienfinanzierungen machen keinen Unterschied zwischen stabilen Immobilienmärkten und Zeiten eines überhitzten „Betongold-Booms“.

Ganz neu durchdenken
Der Baseler Ausschuss muss seine Vorschläge dringend noch einmal von Grund auf überarbeiten. Dabei gilt es, die konkreten Auswirkungen auf kleine und mittlere Unternehmen umfassend zu berücksichtigen. Erst dann sollte der Ausschuss die neuen Regeln beschließen; Qualität muss hier vor Schnelligkeit gehen.

Ansprechpartner: Dr. Tim Gemkow, DIHK Berlin, Telefon 030 20308-1507