Sprungmarken zu den wichtigsten Seitenabschnitten


Suche Hauptnavigation A-Z Übersicht Hauptinhalt Servicelinks

Internetpräsentation IHK Saarland - Partner der Wirtschaft


Aktuelles

Kennzahl: 17.11784

Krankenversicherung: Versicherungspflicht für Selbstständige

04.11.2015

Für Selbstständige besteht eine Krankenversicherungspflicht. Die Entscheidung, ob der Jungunternehmer in die private Krankenversicherung wechseln oder weiterhin bei der gesetzlichen Krankenversicherung versichert bleiben will, ist ihm in sein Ermessen gestellt. Entscheidet er sich für die private Krankenversicherung, ist eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung während seiner Selbstständigkeit nicht mehr möglich. Will er in der gesetzlichen Krankenversicherung als freiwilliges Mitglied bleiben, ist der Beitritt zur gesetzlichen Versicherung innerhalb von drei Monaten nach der Beendigung der bisherigen Mitgliedschaft schriftlich anzuzeigen. Mehr Informationen rund um die Altersversorgung geben wir in unserer Veranstaltung „Infotag für Existenzgründer“.