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Aktuelles

Kennzahl: 17.14439

Messeförderung für junge innovative Unternehmen – Programm des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie verlängert

07.03.2019

Insbesondere für Start-Ups ist die Ausstellerförderung von Messebeteiligungen durch den Bund interessant, die aktuell um weitere vier Jahre bis 2023 verlängert wurde. Seit 2007 unterstützt der Bund junge Unternehmen mit innovativen Produkten bei ihrer Teilnahme an deutschen internationalen Messen. Ziel des Programms ist es, den Export neuer Produkte und Verfahren von deutschen Unternehmen zu unterstützen. Gefördert werden Beteiligungen an Gemeinschaftsständen, die von den Veranstaltern der ausgewählten Messen organisiert werden.  
 
Das Start-Up, das sich für eine Messeteilnahme an einer dieser Gemeinschaftsbeteiligung entscheidet, erhält eine finanzielle Zuwendung. Förderfähig sind die vom Messeveranstalter in Rechnung gestellten Kosten für Standmiete und Standbau im Rahmen des Gemeinschaftsstandes. Der Aussteller, der auf einem Gemeinschaftsstand ausgestellt hat, erhält im Nachgang zur Messe den größten Teil dieser Ausgaben zurück (60% für die ersten beiden Beteiligungen, 50% ab der dritten Beteiligung). Die Obergrenze der förderfähigen Summe je Teilnehmer und Veranstaltung beträgt 7.500 Euro. Alle wesentlichen Eckdaten zu der Messeförderung von Start-Ups finden Sie in der beigefügten Pressemeldung.