© Gina Sanders - Fotolia.com
Neue EU-Datenschutz-Grundverordnung
IHK Saarland informiert über Auswirkungen für Unternehmen
30.05.2017
Im Mai 2018 wird die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Kraft treten und somit für alle Unternehmen verbindlich.
Der Anwendungsbereich der DS-GVO ist sehr weit gefasst; Ziel ist der Schutz personenbezogener Daten (z.B. Name, Geburtsdatum oder IP-Adresse) als Ausfluss des Persönlichkeitsrechts jeder Person.
Um den saarländischen Betrieben eine rechtzeitige Vorbereitung auf die umfassenden Anforderungen des neuen Datenschutzrechts zu erleichtern, informiert die IHK ab sofort mit ihrer neuen Newsletter-Serie Datenschutz über Regelungen und Auswirkungen auf die betriebliche Praxis. Er kann unter www.saarland.ihk.de abonniert werden.
Als Serviceangebot für ihre Mitgliedsunternehmen bietet die IHK zahlreiche weitere Newsletter an, die über das Newsletter-Center auf der IHK-Homepage abonniert werden können.
Der Anwendungsbereich der DS-GVO ist sehr weit gefasst; Ziel ist der Schutz personenbezogener Daten (z.B. Name, Geburtsdatum oder IP-Adresse) als Ausfluss des Persönlichkeitsrechts jeder Person.
Um den saarländischen Betrieben eine rechtzeitige Vorbereitung auf die umfassenden Anforderungen des neuen Datenschutzrechts zu erleichtern, informiert die IHK ab sofort mit ihrer neuen Newsletter-Serie Datenschutz über Regelungen und Auswirkungen auf die betriebliche Praxis. Er kann unter www.saarland.ihk.de abonniert werden.
Als Serviceangebot für ihre Mitgliedsunternehmen bietet die IHK zahlreiche weitere Newsletter an, die über das Newsletter-Center auf der IHK-Homepage abonniert werden können.