Sprungmarken zu den wichtigsten Seitenabschnitten


Suche Hauptnavigation A-Z Übersicht Hauptinhalt Servicelinks

Internetpräsentation IHK Saarland - Partner der Wirtschaft


Aktuelles

Kennzahl: 17.14506

Neuregelung für Saisonarbeitskräfte

27.03.2019

Bei Saisonarbeitskräften handelt es sich um Arbeitnehmer, die für einen begrenzten Zeitraum eine volle Arbeitsleistung erbringen. Dieser Zeitraum wird per Gesetz definiert. Ab dem 1. Januar 2019 sind dies drei Monate oder 70 Arbeitstage pro Kalenderjahr. Die Saisonarbeit hat zur Folge, dass keine Sozialabgaben, dafür jedoch Lohnsteuer in voller Höhe abgeführt wird. Voraussetzung ist, dass es sich wirklich nur um eine unregelmäßige oder gelegentliche Zeitbeschäftigung des Arbeitnehmers handelt.