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Vereinigte Arabische Emirate: BVA-Endbeglaubigung teilweise erforderlich
27.11.2019
Die Botschaft der Vereinigten Arabischen Emirate in Berlin hat mitgeteilt, dass - mit Ausnahme von Handelsrechnungen und Ursprungszeugnissen - seit dem 1. November 2019 alle anderen Dokumente vor der Einreichung bei der Arab-German Chamber of Commerce and Industry (Ghorfa) vom Bundesverwaltungsamt (BVA) endbeglaubigt werden müssen.
Je nach Art des Dokuments, müssen diese zuvor von der jeweils zuständigen Stelle (Behörde/Notar) ausgestellt/beglaubigt/bescheinigt worden sein. Notariell beglaubigte Dokumente müssen anschließend durch den zuständigen Landgerichtspräsidenten überbeglaubigt werden. Behördendokumente, die von der jeweils zuständigen Behörde ausgestellt/bescheinigt werden müssen, sind anschließend durch die obere Verwaltungsbehörde überzubeglaubigen.
Alle anderen Vorgaben bleiben unverändert. Die Handelskammer Hamburg hat hierzu bereits im Forum für die Konsulats- und Mustervorschriften (K&M) berichtet.
Je nach Art des Dokuments, müssen diese zuvor von der jeweils zuständigen Stelle (Behörde/Notar) ausgestellt/beglaubigt/bescheinigt worden sein. Notariell beglaubigte Dokumente müssen anschließend durch den zuständigen Landgerichtspräsidenten überbeglaubigt werden. Behördendokumente, die von der jeweils zuständigen Behörde ausgestellt/bescheinigt werden müssen, sind anschließend durch die obere Verwaltungsbehörde überzubeglaubigen.
Alle anderen Vorgaben bleiben unverändert. Die Handelskammer Hamburg hat hierzu bereits im Forum für die Konsulats- und Mustervorschriften (K&M) berichtet.