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Wann liegt eine getarnte Werbung auf Instagram vor?
28.08.2019
Das Oberlandesgericht Frankfurt
am Main hat mit Beschluss vom 28.06.2019, Az. 6 W 35/19 entschieden, dass ein
„Influencer“ unlauter handelt, wenn er in seinem sozialen Medium ein Produkt
empfiehlt, ohne den kommerziellen Zweck kenntlich zu machen und wenn er sich
hauptberuflich mit dem Geschäftsbereich, zu dem das empfohlene Produkt gehört,
beschäftigt und geschäftliche Beziehungen zu den Unternehmen unterhält.