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Weniger Bürokratie für den Mittelstand

Um Blickpunkt
Von Dr. Heino Klingen

10.10.2016

Der Abbau von Bürokratie ist seit Jahren ein großes Thema in Politik und Wirtschaft. Doch trotz ernsthafter Bemühungen auf Bundes- und Landesebene kommt er nur sehr bedingt in den Unternehmen an. Die saarländische Landesregierung hat jetzt einen neuen Weg eingeschlagen. Eine von IHK und HWK geleitete Clearingstelle soll helfen, wirtschaftsrelevante Gesetze mittelstandsfreundlicher, schlanker und einfacher zu machen.

Allen Konzentrations- und Zentralisierungstendenzen zum Trotz ist der Mittelstand weiterhin die wichtigste Stütze der Wirtschaft – im Bund und bei uns im Saarland. An der Saar stellt er rund zwei Drittel aller Arbeitsplätze und sieben von zehn Ausbildungsstellen. Zudem zeichnet er für ein Drittel des Umsatzes aller im Saarland ansässigen Unternehmen verantwortlich. Er ist regional verwurzelt und stiftet ein hohes Identifikationspotenzial.

Die Landesregierung hat es sich deshalb zur Aufgabe gemacht, die mittelständische Wirtschaft noch besser zu fördern als das bisher der Fall war. Zu diesem Zweck hat sie das Mittelstandsförderungsgesetz überarbeitet und in diesem Sommer verabschiedet.

Wesentliche Eckpunkte sind
  • der Vorrang der privatwirtschaftlichen Leistungserbringung gegenüber der öffentlichen Hand,
  • die mittelstandsfreundliche Ausgestaltung öffentlicher Vergaben durch die Aufteilung der zu erbringenden Leistungen in Teil- und Fachlose,
  • die Einrichtung einer Nachprüfstelle mit niederschwelligem Zugang zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit der öffentlichen Auftragsvergabe,
  • die Terminierung von Zahlungen der öffentlichen Hand an die Leistungserbringer auf maximal 30 Tage nach Rechnungseingang.

Mit diesen Verbesserungen hat die Landesregierung wichtige Kritikpunkte aufgegriffen, die seitens der mittelständischen Wirtschaft in der Vergangenheit immer wieder vorgebracht wurden. Das ist ausdrücklich zu begrüßen. Denn das stärkt die Position der kleinen und mittleren Unternehmen im Wettbewerb und verringert zumindest ein stückweit die strukturellen Nachteile des Mittelstandes gegenüber Großunternehmen. Doch in Gänze werden sich diese wohl nie beseitigen lassen. Benachteiligungen durch mangelnde Skalen(Größen)effekte, bei der Personalgewinnung und beim Kapitalzugang kann kein noch so gut gemachtes Gesetz wettmachen.

In einem Punkt allerdings, und den gilt es hier besonders herauszustellen, versucht das neue Mittelstandsförderungsgesetz die Quadratur des Kreises – beim Abbau bürokratischer Belastungen für den Mittelstand. Insgesamt sind die Bürokratiekosten nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes im vergangenen Jahr zwar auf einen Tiefpunkt gesunken. Doch paradoxerweise ist davon im Mittelstand nur wenig angekommen. Laut einer Studie von TMS Emnid fühlen sich 92 Prozent der mittelständischen Unternehmen weiterhin durch bürokratische Vorschriften als „hoch“ bis „sehr hoch“ belastet. Während für zwei Drittel der Befragten die Belastung sogar noch gestiegen ist, konnte nur einer von 100 Unternehmern eine Entlastung feststellen. Um Verbesserungen zu erreichen, die in den Unternehmen spürbar werden, wünschen sich drei Viertel der Befragten eine intensivere Zusammenarbeit von staatlichen Behörden mit der Wirtschaft.

Quadratur des Kreises?!

Diesem Verlangen versucht die saarländische Landesregierung jetzt Rechnung zu tragen. Dazu sieht das Mittelstandsförderungsgesetz die Einrichtung einer „Clearingstelle Mittelstand“ vor. Diese soll „Gewähr dafür bieten, dass die Interessen der mittelständischen Unternehmen in adäquater Form formuliert werden und in einem sehr frühen Stadium in die Rechtsetzung einfließen können“. Konkret heißt das, dass „Vorschriften, die eine investitions- und beschäftigungshemmende Wirkung haben oder einen unverhältnismäßig hohen Aufwand für mittelständische Unternehmen verursachen, vermieden werden sollen“.

Damit diese löbliche Absicht kein Papiertiger bleibt, sondern die Belange kleiner und mittlerer Unternehmen bei der Gesetzgebung tatsächlich stärker berücksichtigt werden, wird die Landesregierung bei der IHK Saarland und der Handwerkskammer des Saarlandes besagte Clearingstelle einrichten. Das Saarland erhält damit nach Nordrhein-Westfalen als zweites Bundesland eine solche Institution. Die Qualität dieser Einrichtung wird stark davon abhängen, wie gut sich die Zusammenarbeit mit den sonstigen zu beteiligenden Organisationen – Verbände der gewerblichen Wirtschaft, der freien Berufe, der Arbeitnehmer, kommunale Spitzenverbände – gestalten wird. Wir – IHK und HWK – kennen die Akteure im Land und schätzen derer Interessen an einem starken Mittelstand. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit (I)ihnen und haben uns nicht zuletzt deshalb auch bereit erklärt, die Clearingstelle zu personalisieren und zu finanzieren.

Ausdrücklich zu begrüßen ist, dass die Clearingstelle nicht nur bei neu anstehenden Gesetzesvorhaben als beratende Instanz eingeschaltet werden soll, sondern ihr explizit auch ein Initiativrecht eingeräumt wurde, bereits bestehende Gesetze und Verordnungen auf Mittelstandsverträglichkeit zu überprüfen. Dieser Aufgabe kommt die Clearingstelle gerne nach. Sie ist dabei aber auf die Mithilfe der Unternehmen angewiesen. Denn sie kann unmöglich wissen, wo den Unternehmen im Einzelnen der bürokratische Schuh drückt. Die Clearingstelle wird deshalb, sobald sie eingerichtet wurde und ihre Arbeit aufgenommen hat, Kontakt zu den Unternehmen suchen. Nur so bekommt sie die Informationen, die nötig sind, um die Quadratur des Kreises angehen zu können.