Sprungmarken zu den wichtigsten Seitenabschnitten


Suche Hauptnavigation A-Z Übersicht Hauptinhalt Servicelinks

Internetpräsentation IHK Saarland - Partner der Wirtschaft


Positionen

Kennzahl: 17.11208

Weniger Bürokratie für mehr Wachstum!

Standpunkt
Von Volker Giersch

06.03.2015

Man könnte ja nun wirklich meinen, die Botschaft sei angekommen: In kaum einer wirtschaftspolitischen Rede fehlt das Versprechen, den Mittelstand von den überbordenden Bürokratielasten zu befreien. Unternehmerische Initiative müsse sich frei entfalten können. Was freilich fehlt, sind konkrete Taten. Und so erwiesen sich die vielen ermutigenden Ankündigungen regelmäßig als folgenlose Wahlkampfrhetorik. Schlimmer noch: Der Trend geht ungebrochen weiter in die falsche Richtung. Den wenigen Fortschritten, die in einigen Bereichen erreicht wurden, stehen neue, größere Bürokratielasten an anderer Stelle gegenüber. Allein im vergangenen Jahr ist der Verwaltungsaufwand für die deutsche Volkswirtschaft um 9,3 Milliarden Euro gestiegen. So zumindest hat es der von der Bundesregierung eingesetzte Nationale Normenkontrollrat errechnet.

Zu einem ähnlichen Ergebnis kommt der „Bürokratie-Radar“ des DIHK, der die Kosten auf inzwischen jährlich 42 Milliarden Euro beziffert. Von den über sechzig konkreten Vorschlägen der Wirtschaft zum Bürokratieabbau wurden bislang erst 15 umgesetzt. Zugleich entstanden aber erhebliche zusätzliche Lasten durch neue gesetzliche Regulierung – etwa durch das Elektronikgerätegesetz, die Finanzmarktregulierung und die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes. Wenn man die aktuell in Kraft getretenen oder bereits geplanten Gesetze mit ins Bild nimmt, fällt die Bilanz eindeutig negativ aus.

Mehr Regulierung auf dem Arbeitsmarkt

Ein deutlicher Beleg dafür ist die Arbeitsmarktpolitik. Hier ist die Phase der Deregulierung, die die Schröder-Regierung einst mit ihrer Agenda 2010 eingeläutet hat, längst zu Ende. Schlimmer noch: Die Regulierungsdichte nimmt seit Jahren wieder zu. Für die Zeitarbeit – ein wichtiges Flexibilitätsinstrument in der deutschen Wirtschaft – gelten längst wieder restriktivere Regeln. Und die nächsten Regulierungsvorhaben stehen bereits vor der Tür. So haben sich Union und SPD in ihrem Koalitionsvertrag darauf verständigt, dass Zeitarbeitnehmer den Betrieben künftig nicht länger als 18 Monate überlassen werden dürfen. Zudem sollen sie spätestens nach neun Monaten den gleichen Lohn bekommen wie Stammbeschäftigte (Equal Pay). Bei Werkverträgen sollen die Informations- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates deutlich ausgeweitet werden. Das erfordert nicht nur zusätzlichen Aufwand, sondern ist überdies auch ein ungerechtfertigter Eingriff in unternehmerische Entscheidungsfreiheit.

Hohe Bürokratielast durch den Mindestlohn

Als wahres Bürokratiemonster erweist sich der zu Jahresbeginn eingeführte gesetzliche Mindestlohn. Vor allem kleine und mittleren Unternehmen klagen über den beträchtlichen Dokumentationsaufwand, den die staatlich vorgeschriebene Stundenerfassung erfordert. Charakteristisch für den überbordenden Kontrollwahn ist die Gehaltsgrenze von 2.958 Euro, bis zu der die Unternehmen geleistete Stunden exakt dokumentieren müssen. Eine notwendige und verhältnismäßige Maßnahme gegen allfälligen Missbrauch? Mitnichten. Die betroffenen Mitarbeiter müssten bei einem solchen Gehalt 29 Tage im Monat volle 12 Sunden arbeiten, um die Mindestlohngrenze von 8,50 Euro zu unterschreiten. Welch ein Bild von unserer Wirtschaft muss eine Ministerin haben, die das für eine reale Gefahr hält? Korrekturen sind hier dringend geboten – und zwar schnell!

Zusätzliche Bürokratielasten drohen auch in anderen Bereichen – durch geplante Neuregelungen oder Anpassungen etwa in den Bereichen Ursprungskennzeichnung, Energieeffizienzsysteme oder Insolvenzordnung.

Hinzu kommen Belastungen, die von der EU ausgehen. Das gilt etwa für das 2005 in Kraft gesetzte „Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz“, das der Wirtschaft einen beträchtlichen zusätzlichen Dokumentationsaufwand aufzwingt. Unnötig hoch vor allem deshalb, weil wir uns in Deutschland – hier wie in anderen Bereichen – nicht damit begnügen, EU-Recht eins zu eins umzusetzen, sondern nahezu zwanghaft weiter drauf satteln.

Zu komplexes Steuerrecht

Ähnlich beklagenswert ist die Situation beim Thema Steuern: Seit vielen Jahren trägt die Politik die Einsicht zur Schau, dass eine grundlegende Vereinfachung des Einkommensteuerrechts ebenso wünschenswert wie nötig ist. Projekte wie „Kirchhof-Modell“, „Drei-Stufen-Tarif“ oder die Steuererklärung auf dem Bierdeckel sind uns noch in bester Erinnerung. Leider ist all diesen Vorschlägen eines gemeinsam: Sie schafften niemals den Weg in ein Regierungsprogramm oder einen Koalitionsvertrag. Stattdessen nimmt die Komplexität des Steuerrechts weiter zu, nicht nur durch neue Vorschriften wie Wegzugsbesteuerung oder E-Bilanz, sondern ebenso durch unzählige neue Urteile und einen ambitionierteren Steuervollzug. Mehr als zwei Drittel der weltweiten Steuerliteratur gelten inzwischen dem deutschen Steuerrecht. Die unliebsame Folge: In den staatlichen Finanzbehörden, in den Unternehmen, in den Finanzgerichten und im Bereich der freien Berufe beschäftigen sich ganze Heerscharen von Steuerexperten damit, komplexes Steuerrecht mit größtmöglicher Akribie umzusetzen. Um wieviel besser wäre so viel Energie und Expertenwissen in den produktiven Bereichen unserer Wirtschaft und Gesellschaft aufgehoben?

Keinerlei Fortschritte gibt es auch im Bereich der Umsatzsteuer. Von der einst propagierten großen Umsatzsteuerreform ist nichts mehr zu hören. Die Politik hat, wie es scheint, vor der Herausforderung kapituliert, klare und leicht überprüfbare Kriterien zu definieren, wann der volle und wann der ermäßigte Steuersatz anzuwenden ist. Schade! Denn das würde Wirtschaft und Staat beträchtlichen Dokumentations- und Kontrollaufwand ersparen. Stattdessen – so der Eindruck – streben die Steuerbehörden auch hier mit großer Findigkeit danach, Steuertatbestände neu auszulegen, um den Staatssäckel (noch) stärker zu füllen. Auch der Gesetzgeber bleibt hier nicht untätig. Aktuelle Stichworte heißen „Reverse Charge“ und „Gelangensbestätigung“ – jeweils verbunden mit deutlichem Mehraufwand für die Wirtschaft.

Kaum noch Ehrgeiz beim Abbau der Informationskosten

Was einst im Fokus der Diskussion stand, nämlich die umfangreichen Meldepflichten der Unternehmen für die amtliche Statistik, zählt vor diesem Hintergrund fast zu den weniger bedeutenden Themen. Zwar hat die Bundesregierung nach eigenem Bekunden seit 2006 etwa ein Viertel der Informationskosten für Unternehmen abgebaut. Nur scheint der Ehrgeiz hier inzwischen weitgehend erlahmt. Im Arbeitsprogramm der Regierung heißt es lapidar: „Die Bundesregierung beabsichtigt, den Erfüllungsaufwand von Bürgerinnen und Bürgern, Wirtschaft und Verwaltung zu verringern.“ Eine ernsthafte Verpflichtung, den Bürokratieabbau gleichberechtigt zu anderen politischen Zielen zu verfolgen, sieht anders aus.

Dabei ginge es auch anders. In sechs EU-Staaten gibt es derzeit konkrete Vorgaben zum Bürokratieabbau. Allen voran die Niederlande: Nach zwei 25-Prozent-Zielen haben sie sich jetzt erneut vorgenommen, 2,5 Mrd. Euro einzusparen. Übertragen auf Deutschland entspräche dies 12,5 Mrd. Euro – also so viel, wie von 2006 bis heute hierzulande an Bürokratiekosten abgebaut wurde. Andere Länder verpflichten sich, die Einführung neuer Regelungen jeweils mit dem Abbau alter Regeln zu verbinden. Die „One-In, Two-Out“-Regel gilt in Großbritannien, die „One-In, One-Out“-Regel in Italien, Frankreich, Spanien, Litauen und zukünftig auch in Portugal.

Eher noch gewachsen sind in den letzten Jahren die vielfältigen Hilfsdienste, die der Staat den Unternehmen abverlangt – etwa die Berechnung und Abführung von Lohnsteuer, Kirchensteuer und Sozialversicherungsbeiträgen oder die Auszahlung des Kindergeldes. Allein die Arbeiten an der Lohn- und Einkommensteuer kosten die Wirtschaft nach Schätzung von Experten weit mehr als fünf Milliarden Euro im Jahr. Jede Neuregelung bei Einkommensteuer oder gesetzlicher Sozialversicherung verursacht hier zusätzliche Arbeit. Zudem droht schon bald das sog. Entgeltgleichheitsgesetz, an das die Familienministerin weitere individuelle Auskunftspflichten knüpfen will.

Investitionshemmnis Brandschutz

Wenn es um Bürokratie- und Organisationsaufwand geht, darf ein Thema nicht fehlen: Der inzwischen viel diskutierte Brandschutz. Keine Frage: Wirksamer Brandschutz muss sein. Aber doch bitte so, dass sich für Investitionsvorhaben frühzeitig die nötige Klarheit und Sicherheit über den Umfang notwendiger Vorkehrungen gewinnen lässt. Leider ist das heute weniger denn je der Fall. Jahrzehntelang galt hier im Land das Vier-Augen-Prinzip. Investoren konnten sich ein Brandschutzkonzept erstellen und von einem Prüfsachverständigen verbindlich absegnen lassen. Seit 2013 ist zusätzlich die Obere Bauaufsicht im Spiel. Sie muss das Konzept genehmigen und schreibt – weil Brandschutz stets auch Ermessenssache ist – vielfach noch ergänzende Auflagen vor. Die Folge des jetzt gültigen Sechs-Augen-Prinzips: Bauvorhaben verzögern sich weiter und werden teurer. „Es wird zunehmend ein Problem, Investoren für Umbaumaßnahmen im Saarland zu finden“, so der Präsident der Ingenieurkammer Frank Rogmann. Seinem Petitum, zurück zum „Vier-Augen-Prinzip“, kann man sich nur anschließen. Wir appellieren deshalb eindringlich an die Landesregierung, bei der anstehenden Novelle der Landesbauordnung zum Vier-Augen-Prinzip zurückzukehren.

Grundlegender Mentalitätswandel nötig

All das zeigt: Wenn wir einen wirklichen Durchbruch beim Bürokratieabbau erreichen wollen, braucht es weit mehr als eine symbolische Entlastung bei den Informationspflichten und Hilfsdiensten. Nötig dazu wäre ein grundlegender Mentalitätswandel – und zwar in allen Bereichen der Gesetzgebung: Statt dem typisch deutschen Hang zu ausgeklügelten Sozialsymmetrien, zu Regulierungsperfektionismus und zur Schaffung von Einzelfallgerechtigkeit weiter zu frönen, müssten wir uns endlich dazu durchringen, einfache, transparente und leicht umsetzbare Gesetze zu verabschieden.

Angesichts des demografischen Wandels ist das dringlicher denn je. Wir müssen alles daran setzen, möglichst viele Menschen, die sich heute in Staat und Wirtschaft mit komplexen arbeits- und steuerrechtlichen Fragen befassen, künftig produktiver einzusetzen – am besten dort, wo es um Forschung und Entwicklung, um echte Wertschöpfung und um Wettbewerbsvorteile am Markt geht. Kurzum: Durch Deutschland muss in Sachen Bürokratieabbau endlich ein Ruck gehen!